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Der Flughafen Zürich ist ein Schlüsselfaktor für einen attraktiven Wirtschaftsraum Zürich. Er sichert Zürich und der ganzen Schweiz die direkte internationale und interkontinentale Anbindung und sichert viele qualifizierte Arbeitsplätze für eine ganze Region und bei zahlreichen Zulieferern.
Daher kämpft die FDP überzeugt für folgende liberalen Schwerpunkte: • Nein zur Plafonierungsinitiative • Nordausrichtung des Flughafens – keine Südanflüge! • Rechtsicherheit für Flughafen-Nachbarn wieder herstellen Damit der Wirtschaftsraum Zürich eine Zukunft hat! 1. Nein zur Plafonierungsinitiative Die Plafonierungsinitiative ist abzulehnen. Die Plafonierungsinitiative, welche die Anzahl Flugbewegungen auf 250'000 pro Jahr begrenzen und die Nachtruhe auf neun Stunden verlängern will, schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens Zürich in unverantwortlicher Weise ein. So würde z.B. die verlangte neunstündige Nachtruhe die Aufrechterhaltung der interkontinentalen Anbindung des Flughafens Zürich praktisch ausschliessen. Zudem widerspricht eine Plafonierung fundamental dem liberalen Gedankengut und ist volkswirtschaftlich gefährlich. Weit sinnvoller als die starre Begrenzung der Flugbewegungen ist es, Massnahmen vorzusehen, die direkt bei der Lärmbelästigung der Betroffenen ansetzen. 2. Nordausrichtung des Flughafens – keine Südanflüge! Der Flughafen ist – auf Basis der geltenden Gesetzgebung – so zu betreiben, dass möglichst wenig Personen durch Fluglärm beeinträchtigt werden. Auf Südanflüge ist daher zu verzichten. Der Bund soll zudem möglichst rasch Neuverhandlungen mit Deutschland anstreben. Der Flughafen Zürich ist betrieblich aus topografischen und meteorologischen Gründen nach Norden und Westen orientiert. Flughafeninfrastruktur und Siedlungsentwicklung haben sich in 55 Jahren danach ausgerichtet. Eine Umkehrung des Betriebskonzepts vernichtet Milliardenwerte, ohne einen Gegenwert zu schaffen. Die bestehende Gesetzgebung (vorab das Umweltschutzgesetz) ist endlich einzuhalten. Neuverhandlungen mit Deutschland sind durch den Bund in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich zielgerichtet anzustreben. Nötigenfalls sind in den Verhandlungen auch Kreuzkonzessionen (Endlager Benken etc.) miteinzubeziehen. Der gekröpfte Nordanflug ist in Ergänzung voranzutreiben und ins Betriebsreglement des Flughafens aufzunehmen, im Wissen darum, dass er nur eine teilweise Entlastung bringen kann. 3. Rechtssicherheit für Flughafen-Nachbarn wieder herstellen Die Rechtssicherheit für Grundeigentümer muss wieder hergestellt werden. Den Gemeinden ist Planungssicherheit zu gewährleisten. Die lang andauernden Diskussionen über den Betrieb des Flughafens Zürich wie auch die einseitig verhängten Einschränkungen Deutschlands haben die Planungssicherheit in den betroffenen Gemeinden stark strapaziert. Es ist daher entscheidend, dass man die Verlässlichkeit und Planbarkeit wieder herstellt und sich zu einem Flugbetrieb bekennt, der auf die gewachsenen Siedlungsräume Rücksicht nimmt.
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