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Freisinnige Wirtschaftspolitik: Damit Freiheit und Leistung Zukunft haben!

Sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und soziale Sicherheit sind Kernanliegen der FDP. Grundbedingung dafür ist eine liberale Wirtschafts- und Steuerpolitik, die Anreize schafft für Unternehmertum und Eigeninitiative und zudem administrative und teure Hürden reduziert.

Daher kämpft die FDP überzeugt für folgende liberalen Schwerpunkte:
• Vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
• Liberalisierung und Deregulierung unseres Binnenmarktes
• Administrative Entlastung für Unternehmen
• Staatsaufgaben senken – Gesetze befristen - Steuerkraft erhöhen
Damit Freiheit und Leistung Zukunft haben!

1. Vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten

Die Ladenöffnungszeiten im Kantons Zürich sind vollständig zu liberalisieren.
Die Marktbedürfnisse und damit der Markt sind der beste Indikator, wie lange und wie oft ein Geschäft geöffnet sein soll. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, privaten Betrieben und selbstständigen Unternehmen vorzuschreiben, wann es sinnvoll sein könnte, geöffnet zu haben. Diese Liberalisierung hebt zudem die momentan bestehende staatliche Privilegierung der Bahnnebenbetriebe und Tankstellenshops auf. Sie regt zudem den Konsum an und schafft dadurch Arbeitsplätze und für den Staat Steuereinnahmen.
Allfällige arbeitsrechtlich notwendige Restriktionen betreffend der Beschäftigung von Personal zu Rand- oder Nachtzeiten werden weiterhin durch das Arbeitsgesetz geregelt.
Die FDP-Fraktion hat unlängst im Kantonsrat mittels einer parlamentarischen Initiative dieser Forderung Nachdruck verliehen. Die Forderung wird überdies sekundiert durch eine kürzlich eingereichte Motion des Zürcher Nationalrates Markus Hutter auf nationaler Ebene.

2. Liberalisierung und Deregulierung unseres Binnenmarktes

Der Binnenmarkt soll umfassend liberalisiert und dereguliert werden. Der Kanton Zürich hat diesbezüglich einseitig eine Pionierrolle zu übernehmen. Das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ ist durch den Kanton Zürich einseitig anzuwenden.
Der Schweizer Binnenmarkt ist immer noch stark reguliert und protektionistisch organisiert, und der „Kantönligeist“ spielt eine bedeutende Rolle bei Bewilligungen, Zulassungen etc. Dies schränkt den freien Markt ein und schadet letztlich der Wettbewerbskraft unseres Binnenmarktes und damit dem Wohlstand. Da sich der Bund schwer tut, den Binnenmarkt rasch und umfassend zu deregulieren, soll der Kanton Zürich (zusammen mit dem Kanton Aargau, der damit bereits begonnen hat) eine Pionierrolle übernehmen. Insbesondere soll der Kanton Zürich das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ einseitig anwenden und damit unnötige Handelshemmnisse aus dem Weg räumen.
Regelungen, die gegen den Grundsatz des freien Marktes verstossen, sind systematisch zu sammeln, zu prüfen und wo immer möglich aufzuheben. Der freie Wettbewerb wird realisiert und interkantonale Diskriminierungen werden aufgehoben. Durch die Stärkung der Individualrechte und der Wirtschaftsfreiheit ist mittelfristig eine beträchtliche wirtschaftliche Dynamik zu erwarten. Die gesamtwirtschaftliche Effizienz wird damit erhöht. Dieser Liberalisierungsschritt ist zudem ein substanzieller Beitrag zur Überwindung des Produktivitätsgefälles zwischen export- und binnenmarktorientierten Wirtschaftssektoren.

3. Administrative Entlastung für Unternehmen

Die Unternehmen (insbesondere auch die KMUs) sind systematisch von administrativen Hürdenläufen zu entlasten.
Der überwiegende Anteil an neuen Stellen im Kanton Zürich wird durch innovative KMUs geschaffen. Doch genau diese werden durch unnötige und komplizierte administrative Hürden überdurchschnittlich belastet. Die primäre Aufgabe der KMUs soll es aber sein, Innovationen voranzutreiben, und dadurch als erfolgreiche Firma Arbeitsplätze zu schaffen und gewiss nicht Formulare für den Staat auszufüllen! Durch eine systematische Straffung der Administration wird die Attraktivität des Kantons Zürich als Industriestandort für zukunftsgerichtete kleine und mittlere Unternehmungen stark gefördert. Einheimische Betriebe werden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die Gründung oder Ansiedlung neuer Unternehmen wird erleichtert. Damit steigen die wirtschaftliche Wertschöpfung und die Steuererträge natürlicher und juristischer Personen.

4. Staatsaufgaben senken – Gesetze befristen - Steuerkraft erhöhen

• Konsequente Überprüfung und Reduktion der Staatsaufgaben
• Einführung der „M-data-Gesetzgebung“ / Befristung aller Subventionen
• Keine Defizitwirtschaft zulasten unserer Kinder – die Steuerkraft erhöhen; nicht den Steuerfuss!

Ununterbrochen werden dem Staat neue, zusätzliche Aufgaben übertragen und neue Gesetze und Subventionen eingeführt. Dies bringt den Staat an den Rand der finanziellen Überforderung und schränkt die Freiheit des Einzelnen zunehmend ein. Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten mittels einer konsequenten Überprüfung der Staatsaufgaben. Alle Aufgaben, welche ein privater Anbieter mindestens so gut ausführen kann wie der Staat, sind den Privaten zu überlassen und als Staatsaufgaben zu streichen. Der wild wachsende Regulierungs- und Gesetzes-Dschungel ist zu lichten und Subventionen sind auf ihre Zweckmässigkeit, Effektivität und Marktbeeinflussung zu prüfen. Alle Gesetze sowie Subventionen sind mit einem Ablaufdatum zu versehen („M-Data-Gesetzgebung“). Gesetze und Subventionen, welche nicht zeitgerecht vor Ablauf erneuert resp. bestätigt werden, fallen ersatzlos dahin.
Die Finanzsituation des Kantons Zürich ist trotz Hochkonjunktur beängstigend und damit ein Zeichen dieser schleichenden Überforderung des Staates. Die umliegenden Kantone senken ihre Steuern, während die Zürcher Regierung einerseits den gesamten Golderlös in der laufenden Rechnung verbraucht und zugleich eine Steuerfusserhöhung fordert. Eine Steuerfusserhöhung wäre daher völlig fehl am Platz.
Mittels einer gezielten Aufgaben- und Subventionen-Überprüfung sowie der Befristung aller Subventionen kann die Defizitwirtschaft gestoppt und die vom Volk mit überwältigendem Mehr angenommene Ausgabenbremse strikte eingehalten werden. Das Ziel einer zukunftgerichteten Finanzpolitik muss es sein, die Steuerkraft des Kantons Zürich – und nicht den Steuerfuss – nachhaltig zu steigern. Eine solche liberale Offensive macht den Standort Zürich für juristische und natürliche Personen interessant und stärkt die Steuerkraft und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons.

 
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